... "Der Telemedizinführer Deutschland hat sich zu einem festen Begriff entwickelt ... Das Standardwerk für Entscheidungsträger und Akteure in eHealth. Mein Respekt gilt den Autoren, Kompliment an den Herausgeber !" ...
 

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

Deutschlands unfassendstes Werk zum Thema Telemedizin, E-Health und Telematik im Gesundheitswesen

Home arrow Inhalte arrow Ausgabe 2009 arrow Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte PDF E-Mail

und die Organisation der Zugriffe für die Gesundheitsfachberufe durch ein elektronisches Gesundheitsberuferegister

Jürgen Faltin


Einführung

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für alle Partner im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Die Länder sind für die Bestimmung der zuständigen Stellen der Herausgabe der Heilberufsausweise zuständig und tragen große strukturelle und organisatorische Verantwortung dafür, den Leistungserbringern mit Hilfe der Heilberufausweise den Zugang zur eGK und damit die Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr zu eröffnen. Nach dem Konzept der Länder werden für die verkammerten Gesundheitsberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten) Heilberufsausweise (HBA) eingeführt, die durch die jeweiligen Landeskammern ausgegeben werden. Damit auch die Angehörigen von nichtverkammerten Gesundheitsberufen (z. B. Physiotherapeuten, Krankenschwestern, Pflegekräften, Hebammen) im Gesundheitswesen den notwendigen Zugang zur Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens und den auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten medizinischen Informationen (z. B. elektronisches Rezept ‑ eRezept) haben, hat die 80. Gesundheitsministerkonferenz am 4. und 5. Juli 2007 einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters für nicht verkammerte Berufe (eGBR) zur Herausgabe von Heilberuf- und Berufausweisen (HBA) gefasst.

Von der Einführung des eGBR sind bis zu 600.000 Personen betroffen.
Für die Länder ist die Errichtung eines eGBR aus mehreren Gründen eine sinnvolle und richtige organisatorische Entscheidung. Die wichtigsten Vorteile für die Länder und Gesundheitsberufe im Gesundheitswesen sind:

  • Zentrale Registrierung der nichtverkammerten Gesundheitsfachberufe und dadurch Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Herausgabe der HBA.
  • Möglichkeit der organisatorischen und technischen Einbindung von bereits bestehenden Registern, z. B. der „freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende“ des Deutschen Pflegerats.
  • Zentraler technischer Datenabgleich mit den bestätigenden Stellen für die Führung der Berufsbezeichnung.
  • Berufsgruppen übergreifende Ausgabe an ca. 40 Berufe, die keine gesetzlich verankerte Vertretung haben.
  • Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Ausgabe der HBA durch das eGBR an die Gesundheitsfachberufe muss mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezeptes abgeschlossen sein. Das setzt die rechtzeitige Errichtung des eGBR, die Vernetzung mit den bestätigenden Stellen und eine ausreichende Testphase mit Evaluierung der Ergebnisse und Optimierung der Prozesse voraus.


Die bisherigen Erfahrungen der gematik und der Testregionen der Länder in der Vorbereitung der Einführung der eGK (Tests, Rollout) zeigen, dass beim Aufbau einer neuen organisatorischen Struktur die Komplexität der Aufgaben nicht unterschätzt werden darf. Zeitkritisch ist dabei besonders der Abstimmungsbedarf mit Organisationen außerhalb des eGBR (z. B. gematik, Bundesnetzagentur, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie ‑ BSI ‑, Datenschutz- und Erlaubnisbehörden der Länder).

Die gematik braucht bisher etwa dreieinhalb Jahre für die Vorbereitung des „Rollouts“ der eGK (Gründung im Januar 2005). Obwohl das eGBR auf die Vorarbeiten für die Einführung der eGK/des HBA aufbauen kann, muss auch bei günstigen Voraussetzungen mit einer organisatorischen Vorbereitungsphase von mindestens zwei Jahren gerechnet werden. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, wie viel Zeit die Verabschiedung des Staatsvertrages zur Errichtung des eGBR in Anspruch nehmen wird.

Daher müssen die notwendigen Entscheidungen zum Aufbau und der Struktur des eGBR sehr zeitnah getroffen werden.

Aufgaben des eGBR

Das eGBR übernimmt die Funktion einer Ausgabestelle im Sinne des § 291 a Abs. 5a SGB V. Dazu werden Angehörige von nichtverkammerten Gesundheitsberufen im Gesundheitswesen, die einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens und zu den medizinischen Daten der eGK (z. B. eRezept) benötigen, auf Antrag registriert. Zur rechtssicheren Bestätigung der Berufsqualifikation (Attribut) ist ein Abgleich mit den bestätigenden Stellen für die Führung der Berufsbezeichnung wesentlicher Bestandteil des Aufgabenspektrums. Bestätigende Stellen sind die Berufserlaubnisbehörden der Gesundheitsfachberufe und der Gesundheitshandwerker (z. B. orthopädischer Schuhmachermeister, Hörgeräte- Akustiker).

Da eine vollständige Überprüfung aller Berufsqualifikationen in der Startphase zu einem nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand führen würde, können Überprüfungen zunächst nur stichprobenartig durchgeführt werden. Die Größe der Stichprobe und den damit verbundenen Aufwand bestimmen das eGBR und die Länder. Im Regelbetrieb ist für Neuanträge eine vollständige Überprüfung sicherzustellen. Dazu kommt perspektivisch eine schrittweise Vervollständigung der Überprüfung der registrierten Antragsteller von nichtverkammerten Gesundheitsberufen im Gesundheitswesen durch einen Datenabgleich von eGBR und den bestätigenden Stellen (Berufserlaubnisbehörden). Ferner ist zu gewährleisten, dass der Verlust der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung sicher zur Sperrung des entsprechenden Attributes auf dem HBA führt.

Die Entscheidung, ob das eGBR nicht nur als zentrale Registrierungsstelle, sondern auch als virtuelles Trustcenter gemäß § 4 Abs. 5 SigG auftritt, müssen die Gesundheitsminister treffen. Durch den berufsübergreifenden Ansatz für viele Berufsgruppen kann eine schlanke Organisationsstruktur aufgebaut werden.

Wesentliche Erfolgsfaktoren für den Aufbau und Betrieb des eGBR

Der Erfolg des eGBR wird gemessen sowohl an der Akzeptanz bei den Angehörigen von nichtverkammerten Gesundheitsberufen im Gesundheitswesen als auch an der effizienten, professionellen und kostengünstigen Erbringung der vorgesehenen Leistungen...

 

Dokumentinformationen zum Volltext-Download
 

Titel:
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Artikel ist erschienen in:
Telemedizinführer Deutschland, Ausgabe 2009
Kontakt/Autor(en):

Dr. Jürgen Faltin
Referatsleiter Gesundheitsrecht
Gesundheitsschutz, Qualitätssicherung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
Familie und Frauen
Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel: +49 (0) 61 31 / 16 23 51
Fax: +49 (0) 61 31 / 16 17 23 51
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.masgff.rlp.de

Seitenzahl:
4
Sonstiges:

1 Anzeige 

Dateityp/ -größe:PDF /  161 kB 
Click&Buy-Preis in Euro:0,00

 Rechtlicher Hinweis:

Ein Herunterladen des Dokuments ist ausschließlich  zum persönlichen Gebrauch erlaubt. Jede Art der Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung ist untersagt.


 
< zurück   weiter >
 

ASP Authentifizierung Biometrie bIT4health Blended Healthcare CIMECS DACS DICOM e-Health E-Learning eBA EDC eEPA eFA EGA eGBR eGK eHBA eHealth EHR elektronische Gesundheitskarte elektronische Krankenakte elektronische Patientenquittung elektronische Signatur elektronischer Arztbrief elektronischer Heilberufsausweis elektronisches Rezept EPA EPR europäische Krankenversichertenkarte Fallakte gematik Gesundheitskarte Gesundheitstelematik GoITG GRID Hash HL7 HomeCare HPC iEPA IHE IMS Incident Reporting integrierte Gesundheitsversorgung integrierte Versorgung IuK KAS KIS Kryptographie LOINC Lösungsarchitektur MDD MPI MVZ NEST PACS PaSIS PDMS protego.net PVS Rahmenarchitektur RFID RIS Schnittstelle SDK Sicherheitsinfrastruktur Smart Card SNOMED SOA SQB Telekonsultation Telelearning Telematik Telematik Expertise Telematik-Infrastruktur Telemedizin Telemonitoring Verschlüsselung VHitG ZTG